Geschäftsnummer: | 94.3040 |
Eingereicht von: | Caccia Fulvio |
Einreichungsdatum: | 28.02.1994 |
Stand der Beratung: | Erledigt |
Zuständigkeit: | Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement |
Schlagwörter: | Massnahme; Überprüfung; Vorsorglichen; Erlauben; Strassenabschnitte; Dringlichen; Bundesbehörden; Bundesbeschluss; Erlauben; Vorgeschlagene; Verhältnisse; Strassenabschnitte; Wirtschaftsproblemen; Tessin; Sind; Umwelt; Offensichtlich; Mobilitäts-; Bundesrat:; Gedenkt; Vorzunehmen; Fragen; Meint; Nicht; Lösung; Machen; Festlegen; Absatz; Artikels; Sexies |
Die vorsorglichen Massnahmen, über die das Bundesamt für Strassenbau am 22. Februar die Kantone informiert hat, haben verständlicherweise für Unruhe gesorgt.
Die Massnahme wurde nicht nur in der Bevölkerung als "Retourkutsche" der Bundesbehörden empfunden. Eine solche Reaktion muss Besorgnis auslösen, weil sie geeignet ist, die in unserem Land bereits vorhandenen Spannungen noch zu vergrössern und das Misstrauen gegenüber den Bundesbehörden zu verstärken.
Ich bin der Meinung, dass schon eine genauere Überprüfung der von der Verfügung betroffenen Strassenabschnitte durch das zuständige Departement es erlauben würde, die Massnahme für eine Reihe dieser Abschnitte rückgängig zu machen.
Untersucht man zum Beispiel die tatsächlichen Verhältnisse der Strassenabschnitte, die im Tessin von der vorsorglichen Massnahme betroffen sind, so ist es offensichtlich, dass eine solche Überprüfung notwendig und angebracht ist.
Ich frage deshalb den Bundesrat:
- Bis wann gedenkt er die vorgeschlagene Überprüfung vorzunehmen?
- Meint er nicht, er sollte in einem dringlichen Bundesbeschluss festlegen, wie Absatz 3 des neuen Artikels 36sexies der Bundesverfassung zu vollziehen ist? Ein solcher Bundesbeschluss würde es erlauben, die dringlichen Fragen im Zusammenhang mit der Lösung von Mobilitäts-, Umwelt- und Wirtschaftsproblemen besser zu berücksichtigen.